Erstgespräch und Diagnostik

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Alle im Erstgespräch, der Diagnostik und Therapie erhobenen Daten unterliegen der Schweigepflicht, was die Weitergabe jeglicher personenbezogener Informationen ausschließt. Die einzige Ausnahme stellt akute Eigen- oder Fremdgefährdung dar. Nähere Informationen hierzu erhältst Du/ erhalten Sie im Erstgespräch.

Im Erstgespräch geht es zunächst darum, einen ersten Eindruck von der Therapeutin und der  Praxis zu gewinnen. Ein wichtiger Punkt ist die Herstellung einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung, in der Du Dich/ Sie sich wohl und sicher fühlst/ fühlen, um offen miteinander arbeiten zu können. Darüber hinaus werden organisatorische und formelle Fragen bezüglich Diagnostik, Therapie, Antragsverfahren und Kostenübernahme geklärt. Natürlich bieten wir auch Raum für weitere persönliche Anliegen.

Nach dem Erstgespräch folgt die Diagnostik, für die uns fünf Sitzungen zur Verfügung stehen. In diesen Sitzungen wird die Symptomatik, d.h. die typische Erscheinungsform der Beschwerden im Alltag, mittels standardisierter Testverfahren und Gesprächen erhoben. Am Ende dieser Phase entscheiden wir gemeinsam, ob unser Angebot für Dich/ Ihr Kind geeignet ist.