Gesetzliche Krankenversicherung

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Im Rahmen einer gesetzlichen Krankenkasse hast Du/ hat Ihr Kind Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens wird davon ausgegangen, dass die Krankenkasse nicht ihrer Verpflichtung nachgekommen ist, eine notwendige Behandlungen innerhalb zumutbarer Wartezeit (drei Monate) und unter zumutbaren Umständen (Fahrtzeit, Geschlecht oder persönlicher Eindruck von dem/ der Behandler/in) bereitzustellen. Dies muss belegt werden, um die Grundlage für eine Beantragung der Kostenübernahme für eine Psychotherapie zu erfüllen. Bei der Beantragung (Procedere, Formulare u.ä.) stehen wir Dir/ Ihnen selbstverständlich unterstützend und beratend zur Seite. Gerne stellen wir auch vorgefertigte Formulare zur Verfügung. Weitere Informationen erhältst Du/ erhalten Sie über unsere Checkliste für Kostenerstattung und über die Bundespsychotherapeutenkammer.